So, wir 4 schweren und psychopatischen Brandstifer die den nassen Wald anzüden wollten *nervös mit feuerzeug rumspiel*
ham nu Post von den Bullen bekommen, dass wir ne Aussage machen solln.
Da das nich verpflichtend is (immerhin darf man sich nich selbst belasten)
werde ich keine Aussage machen.
Feab wird Dienstag zu den Bullen gehen und denen das verlickern wies war. (er hat vorher mit nem anwalt rücksprache gehalten)
Naja, MAtthias wird auch nicht hingehen und was Robert macht wissen wir nich ( der hat ja kein handy)
Naja. Bisherige Schätzungen gehen davon aus, dass wir
-ne Geldstrafe bekommen (die der Jarhgang dann zahlen darf
- gar nix bekommen, weil das Verfahren gegen uns eingestellt wird (sehr warscheinlich)
Das Strafgesetzbuch sagt zu "Herbeiführen einer Brandgefahr"
Naja ne Haftstrafe wirds wohl nich geben glaub ich (hoff ich *g*)306f Herbeiführen einer Brandgefahr
(1) Wer fremde
1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
3. Wälder, Heiden oder Moore oder
4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Mal sehen was`s so bringt.
Ich werde die Fortschritte, Änderungen bla bla hier weiter posten, damit ihr wisst was so abgeht.
flY




